Abrechnungswesen
Die Vergütungen für tierärztliche Leistungen
werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte
(GOT) von 2008 berechnet. Die Arzneimittelpreise
richten sich nach den Vorgaben der
Arzneimittelpreisverordnung. Die
Rechnungserstellung erfolgt durch die
Tierärztliche Verrechnungsstelle Heide r.V.
http://www.tvheide.de .
Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte
(GOT) / Information der Bundestierärztekammer
2008
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden
durch eine "Änderung der
Tierärztegebührenordnung", einer Verordnung des
Bundes, nach neun Jahren erstmals pauschal um 12
Prozent angepasst. Gleichzeitig wird der
Abschlag für tierärztliche Leistungen in den
"neuen" Bundesländern 8derzeit 10 Prozent)
abgeschafft.
§ 4 der GOT schreibt vor, dass eine
Unterschreitung der einfachen Gebührensätze
grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis
ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend
anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Die Anpassung der Gebührenordnung war
überfällig.
Eine allgemeine Angleichung der Vergütung
tierärztlicher Leistungen an die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland
ist mittlerweile neun Jahre nicht erfolgt. Das
Kosten- und Preisniveau in Ost- und
Westdeutschland ist 19 Jahre nach der
Wiedervereinigung weitgehend einheitlich, die
Praxis- und Personalkosten fallen im Osten seit
vielen Jahren im selben Umfang wie im Westen an.
Die Höhe der Anpassung entspricht dabei noch
nicht einmal dem Inflationsausgleich, der
alleine 15 Prozent betragen würde, und ist
entsprechend äußert maßvoll. Überdies sind die
Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes
betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die
Inflationsrate. Das liegt vor allem an
gestiegenen Kosten für medizinische Geräte,
Personal, Versicherungen, Entsorgung, Energie
und Arzneimittel. Auch das Wegegeld ist, vor
allem infolge der hohen Treibstoffpreise, in
keinster Weise angemessen für die heutzutage
durch ein Praxisfahrzeug entstehenden Kosten und
die im Straßenverkehr aufgewendete Zeit des
Tierarztes.
In den letzten Jahren wurden den praktizierenden
Tierärzten darüber hinaus ohne Gegenleistung
zahlreiche zusätzliche Verpflichtungen im Rahmen
der Qualitätssicherung auferlegt. Dazu gehören
zusätzliche Fortbildungsverpflichtungen und
Dokumentationspflichten, welche erhebliche
Investitionen in die Computertechnik/Software
und einen hohen Schreibaufwand verursachen.
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für
Transparenz und schützt den Tierhalter vor
Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen
Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und
weniger über den Preis stattfinden. Eine
angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher,
dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der
Tierhalter z.B. durch Fortbildung und
Investitionen nachkommen können und sichert die
wirtschaftliche Grundlage für den
ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen
Praxis und für tierärztliche Leistungen in der
erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes
Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung
dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen
Betrieben dient es außerdem dem
Verbraucherschutz durch gesunde und
rückstandsfreie Tiere
Weitere Infos finden Sie unter
www.bundestieraerztekammer.de
