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Dr. med. vet.
Hubertus Nebe
Im Hagenmahd 5
86825 Bad Wörishofen
Tel. 08247/33 35 88
Fax 08247/32 787
Mobil 0172/705 69 91
praxis@tierarzt-nebe.de

Abrechnungswesen

Die Vergütungen für tierärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von 2008 berechnet. Die Arzneimittelpreise richten sich nach den Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung. Die Rechnungserstellung erfolgt durch die Tierärztliche Verrechnungsstelle Heide r.V. http://www.tvheide.de .

Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) / Information der Bundestierärztekammer 2008
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden durch eine "Änderung der Tierärztegebührenordnung", einer Verordnung des Bundes, nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angepasst. Gleichzeitig wird der Abschlag für tierärztliche Leistungen in den "neuen" Bundesländern 8derzeit 10 Prozent) abgeschafft.

§ 4 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig.
Eine allgemeine Angleichung der Vergütung tierärztlicher Leistungen an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist mittlerweile neun Jahre nicht erfolgt. Das Kosten- und Preisniveau in Ost- und Westdeutschland ist 19 Jahre nach der Wiedervereinigung weitgehend einheitlich, die Praxis- und Personalkosten fallen im Osten seit vielen Jahren im selben Umfang wie im Westen an.

Die Höhe der Anpassung entspricht dabei noch nicht einmal dem Inflationsausgleich, der alleine 15 Prozent betragen würde, und ist entsprechend äußert maßvoll. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate. Das liegt vor allem an gestiegenen Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung, Energie und Arzneimittel. Auch das Wegegeld ist, vor allem infolge der hohen Treibstoffpreise, in keinster Weise angemessen für die heutzutage durch ein Praxisfahrzeug entstehenden Kosten und die im Straßenverkehr aufgewendete Zeit des Tierarztes.

In den letzten Jahren wurden den praktizierenden Tierärzten darüber hinaus ohne Gegenleistung zahlreiche zusätzliche Verpflichtungen im Rahmen der Qualitätssicherung auferlegt. Dazu gehören zusätzliche Fortbildungsverpflichtungen und Dokumentationspflichten, welche erhebliche Investitionen in die Computertechnik/Software und einen hohen Schreibaufwand verursachen.

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z.B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere

Weitere Infos finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de

 

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