Infektiöse Anämie aus Rumänien
In letzter Zeit treten vermehrt Fälle der
ansteckenden Blutarmut auf. Dabei spielt die
illegale Einfuhr von Pferden aus einem
Endemiegebiet in Rumänien ein zentrale Rolle.
Die Equine Infektiöse Anämie (EIA) ist eine
anzeigenpflichtige Tierseuche. Der Erreger, ein
Lentivirus aus der Familie der Retroviren,
verursacht eine lebenslang persistierende
Infektion, gegen die derzeit keine Therapie
bekannt ist. Auch eine Impfung existiert nicht.
Die EIA führt früher oder später zum Tod des
Tieres.
Klinik und Übertragung
Die akute Verlaufsform äußert sich in Fieber,
Apathie, sowie Punktblutungen vor allem auf der
Zungenunterseite, auf Schleimhäuten und
Lidbindehäuten. Die chronische Verlaufsform ist
durch Erkrankungsschübe mit rekurrierenden
Fieberanfällen, Abgeschlagenheit, sowie
Ödembildung gekennzeichnet. Die namensgebende
Anämie wird oftmals nicht beobachtet. Auch
völlig asymptomatische Verlaufsformen sind nicht
selten.
Infizierte Pferde scheiden das Virus mit allen
Körpersekreten aus. Hauptsächlich wird die
Krankheit aber von blutsaugenden Insekten
übertragen. In den Insekten bleibt das EIA-Virus
nur eine halbe Stunde aktiv. Deshalb kommt eine
Fernübertragung nicht vor.
Der Erreger verfügt über eine relativ hohe
Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren
Einflüssen. In getrocknetem Blut bleibt er bei
Zimmertemperatur etwa sieben Monate
infektionsfähig, in Harn und Kot etwa zwei
Monate, in gepackten Dung einen Monat. Durch
Kälte wird das Virus kaum beeinflusst, direkte
Sonneneinstrahlung inaktiviert es innerhalb
weniger Stunden. Für die Desinfektion eignen
sich stark saure oder alkalische Mittel.
Das Viruspartikel ändert häufig seine Struktur
und kann deshalb von den Antikörpern nicht
vollständig beseitigt werden. Bedingt durch
diese ständigen Veränderungen muss sich der
Organismus immer erneut mit dem Virus
auseinandersetzen. Damit erklärt sich sowohl die
chronische Verlaufsform mit wieder auftretenden
Fieberschüben als auch die Schwierigkeit, einen
Impfstoff herzustellen.
EIA in Deutschland und Europa
Das Virus ist in Deutschland nicht heimisch, es
kommen aber vereinzelt EIA-Ausbrüche vor. In den
letzten vier Jahren hat die Anzahl der Fälle
zugenommen. Allein in der ersten
Septemberhälfte gab es fünf amtlich bestätigte
Fälle in Hessen. Auch andere europäische Länder
sind betroffen. Weitere Ausbrüche verzeichnet
das internationale Tierseuchenamt OIE dieses
Jahr in England, Belgien, Frankreich und
Griechenland.
Alle in Deutschland festgestellten Fälle hängen
mit den illegalen Verbringen von Equiden aus
einem Endemiegebiet in Rumänien zusammen, wo
allein im letzten Jahr 11000 Fälle der EIA
auftraten. Epidemiologische Untersuchungen haben
ergeben, dass eine erhebliche Zahl an Pferden
illegal aus diesem Endemiegebiet eingeführt
worden sind.
Die Identifizierung der betroffenen Equiden ist
teilweise schwierig. So konnte festgestellt
werden, dass die Transpondernummern nicht mit
den Angaben in den Equidenpässen übereinstimmen,
die Identität der Tiere in den Pässen
nachträglich geändert wurden, teilweise mehrere
Transponder gesetzt waren oder reguläre deutsche
Equidenpässe mit dem Status Schlachtpferd (und
nicht Ersatzpässe) vorlagen.
Wegen der illegalen Einfuhr hat die
Staatsanwaltschaft in Fulda Ermittlungen
aufgenommen. Nach Mitteilung des hessischen
Landeslabors in Gießen wurden dort bis Mitte
September 320 hessenweit eingesandte
Pferdeblutproben untersucht. Es konnten 74 Tiere
ermittelt werden, die aus Rumänien nach Hessen
verbracht wurden, von denen 18 bereits in andere
Bundesländer weiterverkauft waren.
Es ist nicht auszuschließen, dass noch weitere –
derzeit noch nicht bekannte – Pferde illegal von
Rumänien nach Deutschland verbracht worden sind.
Auf Initiative Hessens hat die Bundesregierung
Rumänien zur Aufklärung des Sachverhaltes und zu
verstärkten Kontrollen des Tierverkehrs
aufgefordert.
Aber auch legal eingeführte und klinisch
unauffällige Tiere können den Erreger
einschleppen. So wurden in Frankreich erstmals
in diesem Jahr drei Fälle der ansteckenden
Blutarmut bei Pferden nachgewiesen. Die Tiere,
die im Jahr 2008 legal aus Rumänien importiert
worden waren, zeigten keinerlei Anzeichen der
Erkrankung. Sie waren im Rahmen eines
Untersuchungsprogramms positiv auf das Virus
getestet worden. In diesem
Untersuchungsprogramm werden Tiere untersucht,
die ein höheres Risiko für eine Infektion
aufweisen. Dazu gehören Tiere, die aus Rumänien
importiert werden.
Einfuhrverbot aus Rumänien
Seit Juni 2010 ist die Einfuhr von Equiden aus
dem Hoheitsgebiet von Rumänien europatweit
verboten. Ausnahmen sind an strenge Vorschriften
gebunden (amtl. Aufsicht, behördl. Zugel. Und
seuchenfreier Betrieb, mehrfache Blutproben,
bes. Transportvorschriften, Transponder, u.v.m.).
Weitere Sonderregeln bestehen für Teilnehmer von
internationalen Reitsportveranstaltungen sowie
für die Einfuhr von Tiefkühlsperma oder
Embryonen.
Die Behörden appellieren an die deutsche
Tierärzte, Mitteilungen an das zuständige
Veterinäramt zu machen, sofern Ihnen
Verbringungen von Pferden aus Rumänien zur
Kenntnis gelangen bzw. Equidenpässe vorgelegt
werden, die auf ein Verbringen aus Rumänien
hindeuten.
Anzeigepflicht
Die Krankheit ist anzeigepflichtig und wird in
Deutschland durch die „Verordnung zum Schutz
gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer“
(Stand 2000, BGBl. I S. 531) reglementiert, die
eine Tötung positiver Tiere sowie Sperrung und
Untersuchung der betroffenen Bestände und der
Kontaktbetriebe vorschreibt. Impfungen,
Maßnahmen diagnostischer Art und Heilversuche
bei erkrankten Pferden sind hiernach
ausdrücklich verboten. Der Ausbruch gilt als
festgestellt, wenn der dem ELISA folgende
Coggins-Test positiv ausfällt. Ein endgültiges
Ergebnis kann nach drei Tagen erwartet werden.
Befindet sich das Pferd in einer frühen
Infektionsphase, d.h. bis 14 Tage nach der
Infektion, sind möglicherweise keine Antikörper
nachweisbar. In diesem Fall wird nach drei
Wochen eine erneute Blutprobe entnommen.
Aus: Der Praktische Tierarzt 91, Heft 10 (2010)
/ Landwirtschaftministerien von Hessen und NRW
(2010): Pressemitteilungen und Lageberichte
September 2010; WAHID-Datenbank beim
Internationalen Seuchenamt;
Friedrich-Löffler-Institut,
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit;
Vetion; Bundesanzeiger und Amtsblatt der
Europäischen Union.
Zeitungsartikel zu diesem Thema:
- Landsberger Tagblatt - 11.10.2010
- Augsburger Allgemeine - 29.10.2010
- Artikel von Prof. Dr. Thein für die
GPM-Gesellschaft für Pferdemedizin e. V. (pdf)
Dokumente zu diesem Thema:
-
EIA Verordnung Bundesgesetzblatt
- Vollzug des Tierseuchengesetzes - Landratsamt Landsberg am Lech
