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Infektiöse Anämie aus Rumänien

In letzter Zeit treten vermehrt Fälle der ansteckenden Blutarmut auf. Dabei spielt die illegale Einfuhr von Pferden aus einem Endemiegebiet in Rumänien ein zentrale Rolle.

Die Equine Infektiöse Anämie (EIA) ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Der Erreger, ein Lentivirus aus der Familie der Retroviren, verursacht eine lebenslang persistierende Infektion, gegen die derzeit keine Therapie bekannt ist. Auch eine Impfung existiert nicht. Die EIA führt früher oder später zum Tod des Tieres.

Klinik und Übertragung

Die akute Verlaufsform äußert sich in Fieber, Apathie, sowie Punktblutungen vor allem auf der Zungenunterseite, auf Schleimhäuten und Lidbindehäuten. Die chronische Verlaufsform ist durch Erkrankungsschübe mit rekurrierenden Fieberanfällen, Abgeschlagenheit, sowie Ödembildung gekennzeichnet. Die namensgebende Anämie wird oftmals nicht beobachtet. Auch völlig asymptomatische Verlaufsformen sind nicht selten.

Infizierte Pferde scheiden das Virus mit allen Körpersekreten aus. Hauptsächlich wird die Krankheit aber von blutsaugenden Insekten übertragen. In den Insekten bleibt das EIA-Virus nur eine halbe Stunde aktiv. Deshalb kommt eine Fernübertragung nicht vor.

Der Erreger verfügt über eine relativ hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren Einflüssen. In getrocknetem Blut bleibt er bei Zimmertemperatur etwa sieben Monate infektionsfähig, in Harn und Kot etwa zwei Monate, in gepackten Dung einen Monat. Durch Kälte wird das Virus kaum beeinflusst, direkte Sonneneinstrahlung inaktiviert es innerhalb weniger Stunden. Für die Desinfektion eignen sich stark saure oder alkalische Mittel.

Das Viruspartikel ändert häufig seine Struktur und kann deshalb von den Antikörpern nicht vollständig beseitigt werden. Bedingt durch diese ständigen Veränderungen muss sich der Organismus immer erneut mit dem Virus auseinandersetzen. Damit erklärt sich sowohl die chronische Verlaufsform mit wieder auftretenden Fieberschüben als auch die Schwierigkeit, einen Impfstoff herzustellen.

EIA in Deutschland und Europa

Das Virus ist in Deutschland nicht heimisch, es kommen aber vereinzelt EIA-Ausbrüche vor. In den letzten vier Jahren hat die Anzahl der Fälle zugenommen. Allein in der ersten Septemberhälfte gab es fünf amtlich bestätigte Fälle in Hessen. Auch andere europäische Länder sind betroffen. Weitere Ausbrüche verzeichnet das internationale Tierseuchenamt OIE dieses Jahr in England, Belgien, Frankreich und Griechenland.

Alle in Deutschland festgestellten Fälle hängen mit den illegalen Verbringen von Equiden aus einem Endemiegebiet in Rumänien zusammen, wo allein im letzten Jahr 11000 Fälle der EIA auftraten. Epidemiologische Untersuchungen haben ergeben, dass eine erhebliche Zahl an Pferden illegal aus diesem Endemiegebiet eingeführt worden sind.

Die Identifizierung der betroffenen Equiden ist teilweise schwierig. So konnte festgestellt werden, dass die Transpondernummern nicht mit den Angaben in den Equidenpässen übereinstimmen, die Identität der Tiere in den Pässen nachträglich geändert wurden, teilweise mehrere Transponder gesetzt waren oder reguläre deutsche Equidenpässe mit dem Status Schlachtpferd (und nicht Ersatzpässe) vorlagen.

Wegen der illegalen Einfuhr hat die Staatsanwaltschaft in Fulda Ermittlungen aufgenommen. Nach Mitteilung des hessischen Landeslabors in Gießen wurden dort bis Mitte September 320 hessenweit eingesandte Pferdeblutproben untersucht. Es konnten 74 Tiere ermittelt werden, die aus Rumänien nach Hessen verbracht wurden, von denen 18 bereits in andere Bundesländer weiterverkauft waren.

Es ist nicht auszuschließen, dass noch weitere – derzeit noch nicht bekannte – Pferde illegal von Rumänien nach Deutschland verbracht worden sind. Auf Initiative Hessens hat die Bundesregierung Rumänien zur Aufklärung des Sachverhaltes und zu verstärkten Kontrollen des Tierverkehrs aufgefordert.

Aber auch legal eingeführte und klinisch unauffällige Tiere können den Erreger einschleppen. So wurden in Frankreich erstmals in diesem Jahr drei Fälle der ansteckenden Blutarmut bei Pferden nachgewiesen. Die Tiere, die im Jahr 2008 legal aus Rumänien importiert worden waren, zeigten keinerlei Anzeichen der Erkrankung. Sie waren im Rahmen eines Untersuchungsprogramms positiv auf das Virus getestet worden. In diesem Untersuchungsprogramm werden Tiere untersucht, die ein höheres Risiko für eine Infektion aufweisen. Dazu gehören Tiere, die aus Rumänien importiert werden.

Einfuhrverbot aus Rumänien

Seit Juni 2010 ist die Einfuhr von Equiden aus dem Hoheitsgebiet von Rumänien europatweit verboten. Ausnahmen sind an strenge Vorschriften gebunden (amtl. Aufsicht, behördl. Zugel. Und seuchenfreier Betrieb, mehrfache Blutproben, bes. Transportvorschriften, Transponder, u.v.m.). Weitere Sonderregeln bestehen für Teilnehmer von internationalen Reitsportveranstaltungen sowie für die Einfuhr von Tiefkühlsperma oder Embryonen.

Die Behörden appellieren an die deutsche Tierärzte, Mitteilungen an das zuständige Veterinäramt zu machen, sofern Ihnen Verbringungen von Pferden aus Rumänien zur Kenntnis gelangen bzw. Equidenpässe vorgelegt werden, die auf ein Verbringen aus Rumänien hindeuten.

Anzeigepflicht

Die Krankheit ist anzeigepflichtig und wird in Deutschland durch die „Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer“ (Stand 2000, BGBl. I S. 531) reglementiert, die eine Tötung positiver Tiere sowie Sperrung und Untersuchung der betroffenen Bestände und der Kontaktbetriebe vorschreibt. Impfungen, Maßnahmen diagnostischer Art und Heilversuche bei erkrankten Pferden sind hiernach ausdrücklich verboten. Der Ausbruch gilt als festgestellt, wenn der dem ELISA folgende Coggins-Test positiv ausfällt. Ein endgültiges Ergebnis kann nach drei Tagen erwartet werden. Befindet sich das Pferd in einer frühen Infektionsphase, d.h. bis 14 Tage nach der Infektion, sind möglicherweise keine Antikörper nachweisbar. In diesem Fall wird nach drei Wochen eine erneute Blutprobe entnommen.

Aus: Der Praktische Tierarzt 91, Heft 10 (2010) / Landwirtschaftministerien von Hessen und NRW (2010): Pressemitteilungen und Lageberichte September 2010; WAHID-Datenbank beim Internationalen Seuchenamt; Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit; Vetion; Bundesanzeiger und Amtsblatt der Europäischen Union.


Zeitungsartikel zu diesem Thema:

- Landsberger Tagblatt - 11.10.2010

- Augsburger Allgemeine - 29.10.2010

- Artikel von Prof. Dr. Thein für die GPM-Gesellschaft für Pferdemedizin e. V. (pdf)


Dokumente zu diesem Thema:

- EIA Verordnung Bundesgesetzblatt

- Vollzug des Tierseuchengesetzes - Landratsamt Landsberg am Lech

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